Was ist ein Ablass? Vollkommener und unvollkommener Ablass erklärt

Kaum ein katholischer Begriff trägt so viel historische Last wie „Ablass" — das Wort, das die meisten Menschen, wenn überhaupt, mit den Missbräuchen verbinden, die vor fünfhundert Jahren die Reformation mit auslösten. Dabei gerät oft aus dem Blick, was die Kirche tatsächlich lehrt: kein Kauf der Vergebung, kein Freibrief für die Hölle, sondern der Nachlass zeitlicher Sündenstrafen, die auch nach der Vergebung der Sünde selbst noch bestehen können.

Ein Wort, das seine eigene Kontroverse mitbringt

Über Ablässe zu schreiben, ohne die historische Last des Wortes zu erwähnen, fällt schwer. Der Ablasshandel mancher Kleriker im sechzehnten Jahrhundert — der Nachlass zeitlicher Sündenstrafen gegen Geld — war einer der konkreten Missbräuche, die Martin Luther 1517 in seinen Fünfundneunzig Thesen angriff, und gilt bis heute als einer der meistgenannten Auslöser der Reformation. Diese Geschichte ist real, und die katholische Kirche selbst hat sich ihr später gestellt: Das Konzil von Trient, das später im selben Jahrhundert tagte, verurteilte ausdrücklich die mit Ablässen verbundenen Missbräuche und bekräftigte zugleich die zugrunde liegende Lehre als legitim. Wer verstehen will, was ein Ablass wirklich ist — losgelöst vom historischen Skandal seines Missbrauchs —, muss dort ansetzen, wo die Kontroverse meist übersprungen wird: beim Unterschied zwischen Schuld und Strafe.

Ein Büßer kniet und flüstert einem Priester zu, der in einem schlichten hölzernen Beichtstuhl sitzt, in Pietro Longhis Genregemälde aus dem 18. Jahrhundert.

Pietro Longhi, Die Beichte, um 1750, Gallerie dell'Accademia, Venedig — gemeinfrei.

Zwei Folgen der Sünde, nicht eine

Die Erklärung des Katechismus zu den Ablässen beginnt mit einer Unterscheidung, die den größten Teil der gedanklichen Arbeit leistet: Die Sünde hat eine doppelte Folge. Die schwere Sünde beraubt uns der Gemeinschaft mit Gott — das ist die „ewige Strafe" der Sünde. Andererseits bringt jede Sünde, auch die läßliche, eine ungesunde Anhänglichkeit an die Geschöpfe mit sich, die entweder hier auf Erden oder nach dem Tod im Zustand des Fegefeuers gereinigt werden muss — das ist die „zeitliche Strafe" der Sünde (KKK 1472).

In einfachen Worten: Wenn ein Katholik zur Beichte geht und die Lossprechung empfängt, wird die Sündenschuld — und mit ihr die ewige Strafe, die diese Schuld sonst nach sich zöge — vergeben. Aber eine Restwirkung kann bleiben, hier beschrieben als „ungesunde Anhänglichkeit an die Geschöpfe", eine Art fortbestehende Unordnung in der Seele, die die Vergebung allein nicht automatisch auflöst. Diese Restwirkung nennt die Kirche zeitliche Strafe, und genau sie — nicht die Sündenschuld selbst — ist es, worum es bei einem Ablass geht.

Was ein Ablass tatsächlich bewirkt

Mit dieser Unterscheidung im Hintergrund wird die formale Definition des Katechismus deutlich klarer: Ein Ablass wird durch die Kirche erlangt, die kraft der ihr von Christus verliehenen Vollmacht des Bindens und Lösens zugunsten des einzelnen Christen einschreitet und ihm den Schatz der Verdienste Christi und der Heiligen erschließt, um vom Vater der Erbarmungen den Nachlass der zeitlichen Sündenstrafen zu erlangen (KKK 1478).

Die Rede vom „Schatz" verweist auf eine weitere zentrale Idee: Die Kirche lehrt, dass die Verdienste Christi zusammen mit den Gebeten und guten Werken Marias und der Heiligen eine unerschöpfliche geistliche Quelle bilden — den unendlichen, niemals erschöpfbaren Wert der Verdienste Christi vor Gott (KKK 1476) —, auf die die Kirche zurückgreifen und die sie einzelnen Gläubigen durch einen Ablass zuwenden kann. Das steht in direktem Zusammenhang mit der Lehre von der Gemeinschaft der Heiligen (siehe Die Gemeinschaft der Heiligen erklärt): Weil die Gläubigen zu einer geistlichen Familie zusammengeschlossen sind, kann die Heiligkeit und das Verdienst des einen dem anderen wirklich zugutekommen — „weit über den Schaden hinaus, den die Sünde eines Einzelnen anderen zufügen könnte" (KKK 1475).

Vollkommen und unvollkommen

Ablässe gibt es in zwei Formen. Ein vollkommener Ablass erlässt die gesamte zeitliche Sündenstrafe im Augenblick des Erwerbs. Ein unvollkommener Ablass erlässt nur einen Teil davon. Beide setzen voraus, dass die Person, die den Ablass erlangt, im Stand der Gnade ist — also frei von unbekannter schwerer Sünde — und wenigstens die allgemeine Absicht hat, die jeweils vorgeschriebenen Bedingungen zu erfüllen.

Für einen vollkommenen Ablass gehören dazu üblicherweise die sakramentale Beichte (etwa in einem Zeitfenster von einigen Tagen vor oder nach der mit dem Ablass verbundenen Handlung), der Empfang der heiligen Kommunion, das Gebet nach der Meinung des Papstes und die vollständige Loslösung von jeder, auch läßlichen Sünde — eine Bedingung, die die Kirche ernst nimmt, denn fehlt diese vollständige Loslösung, wird aus einem eigentlich vollkommenen Ablass ein unvollkommener. Die konkreten Werke, mit denen die Kirche Ablässe verbindet — bestimmte Gebete, Besuche bestimmter Kirchen während eines Heiligen Jahres, spezielle Andachten — variieren, und die aktuelle, verbindliche Liste findet sich im Enchiridion der Ablässe der Kirche.

Kein Kauf, und nicht automatisch

Zwei Missverständnisse hängen dem Wort „Ablass" hartnäckig an, und beide verdienen eine klare Antwort. Erstens: Ein Ablass hat nichts mit Geld zu tun. Was auch immer historisch geschah — heutiges Kirchenrecht und heutige Lehre verbieten ausdrücklich jede Verbindung eines Ablasses mit einer Geldzahlung; die Missbräuche des sechzehnten Jahrhunderts gelten genau als das, was sie waren: Missbräuche, kein legitimer Ausdruck der Lehre. Zweitens: Ein Ablass vergibt keine Sünde. Nur die sakramentale Beichte (oder, bei schwerer Sünde, die formale Lossprechung) betrifft die Sündenschuld und die daran hängende ewige Strafe. Ein Ablass wirkt nur auf die zeitliche Strafe, die nach dieser Vergebung noch besteht — er setzt die Vergebung voraus, ersetzt sie aber nicht.

Die Wirkung auf die Verstorbenen ausgeweitet

Ein weiterer Punkt, den der Katechismus hervorhebt: Ablässe kommen nicht nur der lebenden Person zugute, die sie erlangt. „Da die verstorbenen Gläubigen, die geläutert werden, auch Glieder derselben Gemeinschaft der Heiligen sind, können wir ihnen unter anderem dadurch helfen, dass wir für sie Ablässe erwirken, damit ihnen die zeitlichen Sündenstrafen erlassen werden" (KKK 1479). Das ist die Grundlage des katholischen Brauchs, einen Ablass „für die Seelen im Fegefeuer" darzubringen — ein wirklicher Akt der Liebe gegenüber einem Verstorbenen, nicht nur ein privater geistlicher Nutzen für den Handelnden.

Eine Lehre, leicht zu karikieren, schwerer abzutun, wenn man sie versteht

Befreit vom historischen Skandal, der dem Wort noch immer anhängt, ist das, was die Kirche über Ablässe tatsächlich lehrt, eine recht enge und präzise Aussage: dass zeitliche Folgen der Sünde nach der Vergebung der Schuld bestehen bleiben können, und dass die Kirche, gestützt auf die gemeinsamen geistlichen Schätze der Gemeinschaft der Heiligen, den Nachlass dieser Folgen unter bestimmten Bedingungen einzelnen Gläubigen zuwenden kann. Nie war es als Kauf des Heils gedacht, und die heutige kirchliche Lehre stellt das ausdrücklich klar — doch die Karikatur hat die Korrektur im volkstümlichen Verständnis vielerorts fünf Jahrhunderte lang überlebt.

Trivia

Was ist ein Ablass nach katholischer Lehre?
Der Katechismus definiert ihn genau: Ein Ablass „wird durch die Kirche erlangt, die kraft der ihr von Christus verliehenen Vollmacht des Bindens und Lösens... zugunsten des einzelnen Christen einschreitet und ihm den Schatz der Verdienste Christi und der Heiligen erschließt, um vom Vater der Erbarmungen den Nachlass der zeitlichen Sündenstrafen zu erlangen“ (KKK 1478). Es geht um die zeitliche Strafe, nicht um die Sündenschuld selbst, die durch Reue und das Bußsakrament vergeben wird.
Was unterscheidet einen vollkommenen von einem unvollkommenen Ablass?
Ein vollkommener Ablass erlässt die gesamte zeitliche Sündenstrafe im Augenblick des Erwerbs; ein unvollkommener Ablass erlässt nur einen Teil davon. Beide setzen voraus, dass der Betreffende im Stand der Gnade ist und wenigstens die allgemeine Absicht hat, die vorgeschriebenen Bedingungen zu erfüllen — für den vollkommenen Ablass gehören dazu meist die sakramentale Beichte, der Kommunionempfang und das Gebet nach der Meinung des Papstes, dazu die Loslösung von jeder, auch läßlichen Sünde.
Kann man Ablässe für bereits Verstorbene erlangen?
Ja. Der Katechismus lehrt, dass die Seelen im Fegefeuer weiterhin zur Gemeinschaft der Heiligen gehören, sodass die Lebenden für sie Ablässe erlangen können, um ihnen den Nachlass der noch bestehenden zeitlichen Sündenstrafen zu erwirken (KKK 1479). Das spiegelt die umfassendere katholische Überzeugung, dass das Band zwischen Lebenden und Verstorbenen in Christus fortbesteht und der Tod es nicht durchtrennt.
Hat die katholische Kirche jemals den Verkauf von Ablässen erlaubt?
Historisch ja, und das wurde zu einem der schwersten Skandale der Kirchengeschichte — der Ablasshandel des sechzehnten Jahrhunderts war ein unmittelbarer Auslöser für Martin Luthers Fünfundneunzig Thesen und die Reformation insgesamt. Das Konzil von Trient reagierte, indem es die damit verbundenen Missbräuche verurteilte und die Praxis reformierte; die heutige Lehre und das Kirchenrecht verbieten ausdrücklich jeden Tausch von Ablässen gegen Geld.
Vergibt ein Ablass die Sünde?
Nein. Ein Ablass betrifft nur die zeitliche Strafe, die nach der Vergebung der Sündenschuld — meist durch die sakramentale Beichte — noch bleibt. Der Katechismus stellt klar: Die Sünde hat zwei Folgen — die ewige Strafe, die durch Vergebung und Versöhnung mit Gott getilgt wird, und die zeitliche Strafe, die auch nach dieser Vergebung noch bestehen kann (KKK 1472) — und ein Ablass betrifft nur die zweite.
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